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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Dienstleister MOUN2, Zugspitzstraße 21, 82467 Garmisch-Partenkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Tobias Heinle und Felix Kastner - Nachfolgend Dienstleister - zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages.

 

1. Vertragsschluss

Unsere Präsentationen in unseren Prospekten oder Online Auftritten stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit Bestätigung eines Buchungsbuttons gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, an das er für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Dienstleister ist der Vertrag geschlossen worden. Bei der Anmeldung mehrerer Personen haften die angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.


2. Mindestteilnehmerzahl

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Dienstleister berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Teilnehmer dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Teilnehmer mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung besteht jedoch nicht.


3. Wechsel in der Person des Teilnehmers

Falls der Teilnehmer gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Dienstleister binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird.


4. Leistungserbringer

Der Dienstleister wählt die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung eingesetzten Personen sorgfältig und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Berg- und Skischulverordnung ((GVBl. S. 345, BayRS 227-4-1-K) aus. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Dienstleistung durch eine konkrete Person.


5. Anzahlung und Fälligkeit

Bei Buchung ist eine Anzahlung von 100 € fällig. Die restliche Vergütung ist spätestens 4 Wochen vor Beginn fällig.


6. Befristung und Kündigung

Der Dienstleistungsvertrag wird für die in der Ausschreibung angegebene Zeit-/Zeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung nach Dienstleistungsbeginn ist ausgeschlossen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei einer Kündigung vor Beginn der Dienstleistung erfolgt zeitlich gestaffelt:

Bei Rücktritt
bis 30 Tage vor Beginn: 100 Euro Bearbeitungsgebühr
29-19 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars
18-7 Tage vor Beginn: 75 % des vereinbarten Honorars
ab dem 6. Tage vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars

Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wird der Dienstvertrag nach Beginn der Leistung außerordentlich gekündigt, richten sich die Ansprüche nach den gesetzlichen Regelungen.

Der Bergführer/Kursleiter ist insbesondere berechtigt, die Unternehmung jederzeit abzubrechen, wenn der Teilnehmer nicht ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet ist oder die körperlichen Voraussetzungen und den erforderlichen Könnenstand wie in der jeweiligen Ausschreibung vorausgesetzt nicht aufweist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Honorars.

Bei einem Rücktritt/Abbruch durch den Bergführer/Kursleiter bis 4 Tage vor der Unternehmung aufgrund höherer Gewalt, Wetter- oder Lawinenverhältnisse, die er nicht zu vertreten hat, bleibt der Honoraranspruch erhalten. In diesem Falle erhält der Kunde einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Unternehmung seiner Wahl zu besuchen. Bei Mehr- Tagestouren/ -Kursen behält sich der Dienstleister vor im Falle eines oder mehrere Tage mit schlechtem Wetter ein geeignetes Ersatzprogramm anzubieten.  


7. Vertragsgegenstand

Der Inhalt der Dienstleistung, insbesondere auch die Anforderungen an die Fertigkeiten und körperlichen Fähigkeiten des Teilnehmers ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

a) Berg- und Skitouren
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziele oder des Gipfels abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer/Kursleiter.

Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren oder Leistungen können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

b) Kurse
Das Erreichen der jeweiligen Kursziele ist nicht geschuldet, sondern kann abhängig von den äußeren Verhältnissen und den individuellen Voraussetzungen jedes Teilnehmers variieren. Die Anpassung der Lernziele, Unterrichtsorte und Unterrichtsmethoden an die äußeren Verhältnisse und individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer begründet keine Ersatzansprüche.


8. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.

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